Umzugskosten können Sie teilweise von der Steuer absetzen, ob beruflich, aufgrund einer Ausbildung oder privat bedingt. Sammeln Sie daher alle Quittungen, die im Zusammenhang mit dem Umzug stehen. Wir sagen Ihnen, wie Sie das Finanzamt an den Umzugskosten beteiligen können – ganz legal.
Umzug aus beruflichen Gründen
Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen können Sie als Mieter oder Eigentümer den Aufwand als Werbungskosten absetzen.
Als berufliche Gründe gelten dabei:
– Standortverlegung durch den Arbeitgeber.
– Sie haben den Arbeitgeber gewechselt und müssen deshalb umziehen.
– Sie wurden durch Ihren Arbeitgeber an einen anderen Standort versetzt.
– Durch den Umzug liegen Wohnung und Arbeitsstätte wesentlich näher beisammen. Die Fahrzeit verkürzt sich dadurch um mindestens eine Stunde.
– Sie ziehen in eine Dienstwohnung um oder müssen eine Dienstwohnung räumen.
– Sie ziehen an Ihren Arbeitsort und beenden damit Ihre doppelte Haushaltsführung.
Ihre Aufwendungen können Sie als Einzelleistungen oder pauschal geltend machen.
Für Eilige: die Umzugskostenpauschale
Sie möchten nicht so viel Zeit mit der Zusammenstellung der Einzelleistungen verbringen und die sonstigen Umzugskosten lieber pauschal geltend machen? Kein Problem, dafür gibt es bei Umzügen aus beruflichen und weiteren Gründen die Umzugskostenpauschale, mit der die “sonstigen Aufwendungen” eines Umzugs abgegolten werden. Dazu zählen Trinkgelder für Helfer, Bewirtungskosten für private Umzugshelfer, Handwerkerkosten für elektrische Arbeiten in der neuen Wohnung, Kosten für das fachgerechte Anbringen von Gardinen und Rollos, Meldeamt-Gebühren für das Ummelden von Ausweisen und den Internetanschluss und Ausgaben für Schönheitsreparaturen in Ihrer alten Wohnung, falls Sie dazu verpflichtet sind. Wie hoch ist die Umzugskostenpauschale? Die Höhe der Pauschale hängt vom Umzugszeitpunkt ab und wird jährlich erhöht. Ab dem 01. April 2019 beträgt die Pauschale für Verheiratete und Lebenspartner 1.622 Euro, für Singles 811 Euro und zusätzlich 357 Euro für Kinder und sonstige Angehörige. Die Umzugskostenpauschale ist vor allem für beruflich bedingte Umzüge gedacht. Sie kann aber auch in den folgenden Fällen beansprucht werden:
– Umzug aus medizinischen Gründen: hohe Belastungen durch Krankheit oder Behinderung.
– Umzug wegen Giftstoffen in der Wohnung: z.B. Allergie wegen Schimmel, Haus mit Asbest belastet.
Bei der Nutzung der Umzugskostenpauschale können Sie auf das Sammeln von Belegen verzichten. Wenn Sie Ihren Umzug von einem Umzugsunternehmen durchführen lassen, bekommen Sie zu allen Umzugskosten eine Übersicht und haben es bei der Steuererklärung noch einfacher.
Umzug aus privaten Gründen
Auch bei einem Umzug aus privaten Gründen können Mieter oder Eigentümer die Kosten steuerlich geltend machen, hier jedoch nur zum Teil. Pro Jahr können Sie 20 Prozent der Umzugskosten absetzen, maximal 4.000 Euro. Tragen Sie diese Kosten bei den so genannten haushaltsnahen Dienstleistungen in Ihre Steuererklärung ein. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen umziehen, zum Beispiel wegen einer Behinderung oder nach einem Unfall, können Sie die Kosten als außergewöhnliche Belastungen absetzen, wenn diese über einem bestimmten Eigenanteil liegen. Für das Finanzamt benötigen Sie dazu ein ärztliches Attest als Nachweis.
Ihr Umzug ist ausbildungsbedingt?
Auch wenn Ihr Umzug durch die Ausbildung bedingt ist: Das steuerliche Absetzen der Kosten ist auch hier möglich. Wenn Sie Ihren Wohnort für das Erststudium oder eine erste Berufsausbildung wechseln, können Sie die Umzugskosten für das Finanzamt als Sonderausgaben angeben. Maximal können 6.000 Euro als Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden. Auch wenn Sie im Rahmen einer zweiten Berufsausbildung, beispielsweise wegen eines Masterstudiengangs, umziehen, können Sie die vorweggenommenen Werbungskosten steuerlich absetzen. Der Zusammenhang mit der späteren beruflichen Tätigkeit muss jedoch klar erkennbar sein.