Wenn der Umzug vorbei ist, ist Auspacken leider nicht das Einzige, das zu erledigen ist. Beim Umzugsstress verlieren Sie schnell einige Sachen aus den Augen, denn ein Umzug ist anstrengend und kann stressig sein. Dabei gibt es einige grundlegende Tätigkeiten, die Sie auf keinen Fall vergessen sollten. Haben Sie beispielsweise an alle Ummeldungen gedacht?
Verträge und Ummeldungen
Zuerst einmal müssen Sie die alte Wohnung übergeben. Bessern Sie die Räumlichkeiten aus, erledigen Sie notwendige Reparaturen und reinigen Sie alles. Zu den notwendigen Reinigungsarbeiten gehören zum Beispiel die Fenster und die Sanitäranlagen. Überprüfen Sie, ob Sie den Mietvertrag fristgerecht gekündigt haben und ob ein Stellplatz, eine Garage oder ein Nebengelass gehören. Von Relevanz ist dabei darauf zu achten, ob es sich beispielsweise um separate Verträge oder einen Pachtvertrag handelt. Dann übertragen Sie alles auf den Nachpächter. Setzen Sie gegebenenfalls einen Kaufvertrag auf. Notieren Sie von der alten und der neuen Wohnung die Zählerstände. Bei der Wohnungsabnahme ist ein Übergabeprotokoll Pflicht. Haben Sie alle Regularien für die Auszahlung der Kaution festgelegt? Vergessen Sie nicht Strom, Wasser und Gas umzumelden. Manchmal macht das auch der neue Vermieter. Für die Müllabfuhr sind eine Ab- und Ummeldung nötig. Überprüfen Sie, ob noch Wartungsverträge laufen, die Sie nicht mehr benötigen.
Post und Behörden
Denken Sie daran, der GEZ die neue Adresse zu melden. Stellen Sie bei der Post am besten zwei Wochen vor dem Umzug einen Nachsendeauftrag. Melden Sie den Telefon- und Internetanschluss um. Mobiltelefone dürfen Sie dabei nicht vergessen. Was außerdem umgemeldet werden muss, ist der Kabelanschluss für TV. Er muss ab- bzw. neu angemeldet werden. Das Kraftfahrzeug sollten Sie bei der Ummeldung nicht vergessen. Besitzen Sie ein angemeldetes Gewerbe, müssen Sie die Adresse beim Gewerbeamt ändern. Das Einwohnermeldeamt benötigt die neue Adresse fristgemäß. Wer ebenfalls über die neue Adresse informiert werden muss, ist der Arbeitgeber sowie die Agentur für Arbeit bei ALG 1 und die ARGE bei ALG2. Denken Sie daran, Ihre Versicherungen zu überprüfen. Dazu gehören Hausrat- und Haftpflichtversicherungen, die für die neue Wohnung, mit dem Tarif angepasst werden müssen. Es hängt auch damit zusammen, für wie viel Wert diese versichert werden muss oder ob sich die Quadratmeterzahl geändert hat. Schule und Kindergarten müssen Sie ebenfalls über die neue Adresse informieren. Andere Einrichtungen, wie Krankenkassen, Bibliotheken, Zeitschriftenabonnements, Banken usw. benötigen die Information.
Im neuen Zuhause
In der neuen Wohnung sollten Sie zuerst einmal die Möbel aufbauen. Zentral zählen dazu die Schlafmöglichkeiten für Kinder, die Küche und die Betten. Es folgen beim Aufbau Möbel, wie zum Beispiel Schränke und Kommoden. Das Büro ist zum Schluss dran. Am Abend sollte eine Möglichkeit zur Beleuchtung zur Verfügung stehen und nicht erst mit der Einrichtung und Montage begonnen werden. Zum Verdunkeln der Räume machen Rollos und Jalousien Sinn. Später können die Gardinen folgen. Und so viel Chaos zu vermeiden, bringen Sie die passenden Kartons in die vom dafür vorgesehenen Räume. Dann werden sie ausgepackt. Machen Sie das aber erst, wenn die passenden Möbel dafür stehen. Ansonsten wird das Chaos größer. Zum Schluss Stellen Sie Bilder und Deko Artikel auf.