Manche Dinge sind selbst während der Corona-Pandemie unaufschiebbar, ein Umzug aus privaten oder beruflichen Gründen kann dazu gehören. Nach Angaben des Bundesverbands Möbelspeditionen und Logistik e. V. in Hattersheim ziehen durchschnittlich elf Millionen Deutsche im Zeitraum eines Jahres um; 40 Kilometer liegen statistisch gerechnet zwischen dem alten und dem neuen Wohnsitz und ganze 56 Tage nimmt die private Umzugsplanung in Anspruch. In 2020 zeigen sich die Zahlen aufgrund von Corona bereits jetzt leicht rückgängig: So zählt das Statistische Bundesamt im ersten Halbjahr zehn Prozent weniger Umzüge über die Bundesländergrenzen hinweg als im vergangenen Jahr.
Trotzdem: Sind das bisherige Mietverhältnis erst mal gekündigt oder ist das Haus verkauft, müssen Sie die Räume zum vereinbarten Termin verlassen, damit Nachmieter oder neue Eigentümer zu ihrem vertraglich vereinbarten Recht kommen. Sollten Sie größte Bedenken hegen, während der Pandemie umzuziehen, ist es ein Versuch wert, das Thema bei allen Beteiligten anzusprechen – womöglich sind sie ebenso unsicher und dankbar um eine Terminverschiebung. Absolut nicht möglich ist der Wohnungswechsel allerdings, wenn eine dem Haushalt angehörende Person unter Quarantäne steht; aus dieser Situation könnte nur eine Sondergenehmigung des Gesundheitsamtes helfen.
Lockdown, Teillockdown, Quarantäne, Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperre – zurzeit ändern sich die Auflagen entsprechend der Pandemiephase immer wieder. Zwar darf ein Umzug innerhalb Deutschlands grundsätzlich stattfinden, doch gilt es einige Maßnahmen zu berücksichtigen.
Durften im November beispielweise nur zwei Haushalte und maximal zehn Personen zusammenkommen, lässt sich ein Umzug nicht wie gewohnt mit vielen Helfern aus dem Freundes- und Familienkreis stemmen. Sollte sogar eine Ausgangsbeschränkung wie sie in vielen benachbarten europäischen Ländern verhängt wurde, eintreten wird die Sache nahezu unmöglich. Denn während für Sie selbst der Umzug bestenfalls einen triftigen Grund darstellt, um Haus oder Wohnung außerhalb der vorgegebenen Zeiten zu verlassen, können ihre privaten Helfer dabei ganz schnell in große Schwierigkeiten geraten und müssen mit hohen Bußgeldern rechnen.
Schauen Sie daher unbedingt in die Landesverordnung Ihres Bundeslandes, um zu erfahren, was am bisherigen und amkünftigen Wohnort hinsichtlich eines Umzugs aktuell erlaubt und was untersagt ist. Sollten Sie von einem in ein anderes Bundesland umziehen, sind natürlich beide Verordnungen zu befolgen. Wenn Sie keine klaren Aussagen finden, rufen Sie beim Ordnungsamt Ihrer Gemeinde oder Ihrer Stadt an, dort kann man Ihnen weiterhelfen.
Gehen Sie Ihren Umzug mit erlaubter Helferschar an, planen Sie unbedingt mit den nötigen Hygieneregeln, um das Ansteckungsrisiko so weit wie möglich zu drosseln. Scheuen Sie sich nicht davor, den Abstand zwischen den Helfern anzumahnen, sorgen Sie im Vorfeld dafür, dass genügend Alltagsmasken, Handschuhe in passenden Größen und Desinfektionsmittel vorhanden sind. Der Zugang zu einem Waschbecken sollte am alten und am neuen Wohnort gewährleistet, eine entsprechende Menge an Handtüchern selbstverständlich sein. Es empfiehlt sich zudem, die gepackten Kartons und Möbel möglichst vor der Wohnungstür zu deponieren, damit sie nur noch transportiert werden müssen. So kommt es zu weniger Kontakten zwischen den Helfern.
Selbst wenn Sie alle Sicherheitsvorkehrungen treffen, ist ein Umzug im privaten Rahmen in diesen Zeiten immer mit gemischten Gefühlen behaftet. Weit einfacher und generell stressfreier gestaltet sich Ihr Umzug, wenn Sie ihn in professionelle Hände legen. Gewerbliche Umzugsunternehmen waren bisher nicht vom Lockdown betroffen, konnten somit in den letzten Monaten einige Erfahrungen unter den erschwerten Bedingungen sammeln. Die Profis halten sich selbstverständlich nicht nur an die geltenden Vorschriften; sie arbeiten in eingespielten Teams und wissen genau, wo und wie sie anpacken müssen. Auch dieses Vorgehen spart Zeit und damit Kontakte, die es doch in Corona-Zeiten auf ein Minimum zu reduzieren gilt.