Spedition, Umzugskartons, Handwerkerleistungen, Bodenbeläge und oftmals auch neue Möbel, Umzüge gehen mit einigen Kosten einher. Vor allem für Hartz IV Empfänger sind dies hohe Ausgaben, die sie sich nicht leisten können. Doch, was viele nicht wissen, mit einer gekonnten Umzugsargumentation bzw. triftigen Gründen ist es möglich, dass das Jobcenter die Kosten für den Umzug mit Hartz 4 übernimmt. Nachfolgend erfahren Sie, in welchen Fällen Ihnen eine Kostenübernahme durch die Arbeitsagentur zusteht und was genau übernommen wird. Damit dies tatsächlich passiert, muss einiges beachtet werden.
Umzug mit Hartz 4 – Kosten werden bei Notwendigkeit übernommen
Wer Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch erhält, hat, genau wie jeder andere, das Recht, seinen Wohnort selber zu bestimmen. Doch Empfänger von Hartz 4 sind in der Regel nicht in der Lage, ihren Umzug selbst zu finanzieren. Daher sind sie beim Wohnungswechsel auf die Hilfe vom Jobcenter angewiesen. Im Rahmen der Grundsicherung werden die Kosten für den Umzug unter gewissen Voraussetzungen vom Jobcenter übernommen. Wichtig ist immer, dass die Notwendigkeit des Umzugs von der Agentur anerkannt wird.
Folgende Kosten werden vom Jobcenter für den Umzug mit Hartz 4 übernommen:
– Packmaterial
– angemieteter Umzugswagen
– Helferpauschale zur Vergütung und Verköstigung der Helfer
Grundsätzlich sollen Hartz-4-Empfänger ihren Umzug in Eigenregie durchführen. Ist dies nicht möglich, beispielsweise aufgrund einer Erkrankung, können Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen eingeholt und dem Sachbearbeiter vorgelegt werden. Sichern Sie sich die Kostenübernahme, indem Sie frühzeitig Kostenvoranschläge einholen.
Welche Gründe erkennt das Jobcenter für einen Umzug mit Hartz 4 an?
Das Jobcenter unterscheidet grundsätzlich zwischen einem notwendigen und nicht erforderlichen Umzug. Die Kosten werden nur dann übernommen, wenn der Umzug nach der Auffassung des Arbeitsamtes erforderlich ist. Folgende Gründe werden in der Regel anerkannt:
– Hartz 4 Empfänger bekommt neue Arbeit und der Arbeitsweg ist nicht zumutbar
– größere Wohnung aufgrund von Familienzuwachs nötig
– Heirat, Trennung oder sonstige veränderte Lebenssituation, die einen Umzug erforderlich macht
– Vermieter kündigt dem Mieter, der die Kündigung nicht verschuldet hat
– Wohnung wird aufgrund des Alters oder einer Krankheit unzumutbar, beispielsweise wenn die Treppen nicht mehr bewältigt werden
– Unterkunft ist aufgrund von Schimmelbefall oder sonstiger Umstände nicht mehr bewohnbar
Falls einer der genannten Gründe zutrifft, sollten Sie diesen in einem Schreiben passend formulieren. Informieren Sie Ihren zuständigen Sachbearbeiter frühzeitig über den Umzugswunsch und legen Sie alle benötigten Nachweise vor. Bei nachträglich gemeldeten Umzügen werden die Kosten meist nicht übernommen. Zum Teil fordert auch das Jobcenter den Umzug, beispielsweise wenn die Miete höher ist als der vom Amt übernommene Betrag. Dann übernimmt das Jobcenter die Umzugskosten.
Ist ein Umzug mit Hartz 4 bei Menschen unter 25 möglich?
Unter 25-Jährige stellen einen Sonderfall dar. Die Eltern sind bis zu diesem Zeitpunkt dazu verpflichtet, für ihr Kind aufzukommen, das heißt, mit dem Nachwuchs eine Bedarfsgemeinschaft zu bilden. Ein Umzug kann jedoch für diese Leistungsberechtigten unter gewissen Voraussetzungen ebenso infrage kommen, beispielsweise:
– Wohnung der Eltern ist für den Hartz 4 Empfänger aus schwerwiegenden Gründen unzumutbar
– Unterkunft ist für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt notwendig
Ob der Umzug für Hartz 4 Empfänger unter 25 gerechtfertigt ist, wird immer individuell entschieden. Sprechen Sie beim zuständigen Jobcenter vor.
Weitere Möglichkeit für einen Umzug mit Hartz 4: Zinsloses Darlehen durch das Jobcenter
Ein Darlehen vom Jobcenter ist eine weitere Möglichkeit, den eigenen Umzug zu finanzieren. Der zinslose Kredit muss nach der Bewilligung jedoch zurückgezahlt werden. Hierfür werden in den folgenden Monaten zehn Prozent des maßgebenden Regelsatzes einbehalten, bis der Hartz 4 Empfänger die Schulden beglichen hat. Auch die Mietkaution oder sonstige Anteile werden meist nur als Kredit mit monatlicher Tilgung gewährt. Alternativ besteht die Möglichkeit, beim Arbeitsamt eine Kautionsbürgschaft zu beantragen.
Zusammenfassung
Bevor Sie umziehen, müssen Sie sich beim Jobcenter eine Zustimmung einholen, wenn Sie möchten, dass die Kosten übernommen werden. Liegen bestimmte Gründe vor, die den Umzug notwendig machen, stehen die Chancen gut.