Ummelden nach dem Umzug
Sie packen bereits die letzten Umzugskartons aus und genießen Ihr neues Zuhause. Eine Aufgabe haben Sie jedoch noch vor sich. Denn Sie müssen sich noch ummelden. Die Änderung der Adresse betrifft alle offiziellen Angelegenheiten.
Nun sollten verschiedene Agenturen, Büros und Anbieter über Ihren neuen Wohnort informiert werden. In diesem Artikel erfahren Sie, wer und wo genau, welche Dokumente Sie benötigen und wann die Registrierungsänderung stattfinden soll.
Je nach persönlicher Situation sind Sie außerdem gefordert, die neue Anschrift der Agentur für Arbeit, dem Sozialamt, dem Finanzamt, Versorgungswerken/Rentenversicherungen usw. mitzuteilen. In der Regel sind die wichtigsten Kontaktdaten für eine Adressänderung unmittelbar nach dem Umzug:
– Gemeinde (Sie müssen sich innerhalb eines bestimmten Zeitraums erneut registrieren.)
– Kfz-Zulassungsstelle (Sie sollten Ihr Fahrzeug sofort nach dem Umzug neu registrieren),
– Finanzamt,
– Leistungserbringer für Kindergeld, BAföG, Arbeitslosengeld, Hartz IV, Eingliederungshilfe usw.
– Arbeitgeber (Sie benötigen Ihre neue Adresse für korrekte Gehaltsabrechnungen und Sozialversicherungsberichte),
– Schule und Kindergarten
Nach deutschem Registrierungsgesetz muss jeder Einwohner Deutschlands offiziell an seiner aktuellen Adresse registriert sein. Wenn Sie umziehen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen beim Einwohnermeldeamt ummelden. Falls Sie die Frist versäumen, müssen Sie unter Umständen ein Bußgeld zahlen. Denn: Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich an ihrem Wohnort anzumelden – jedenfalls, wenn Sie dort länger als 6 Monate wohnen werden. Dies ist im Bundesregistrierungsgesetz (BMG) verankert. Dabei beginnt die Frist mit dem Datum des Mietvertrages. Eine schriftliche Ummeldung online oder per Brief ist nicht möglich. Um Ihrer Pflicht nachzukommen, ist ein Gang zum Einwohnermeldeamt oder dem Bürgeramt Ihrer neuen Gemeinde erforderlich. Die genauen Verantwortlichkeiten sollten Sie online oder telefonisch im Voraus herausfinden. Dabei können Sie gleich einen Termin ausmachen.
In einigen Gemeinden können Sie Ihre Registrierung elektronisch oder online ändern. In diesem Fall sind besondere Voraussetzungen zu erfüllen. Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlichen Behörden, um weitere Informationen zu erhalten. Allerdings müssen Sie kurzfristig dennoch persönlich im zuständigen Amt erscheinen, um die neue Adresse auf Ihren Personalausweis aufdrucken zu lassen.
Dokumente, die beim Ändern des Check-ins nach dem Umzug vorgelegt werden müssen. Es ist ausreichend, wenn Sie einen Personalausweis vorlegen. Für die Ummeldung benötigen sie seit November 2015 eine sogenannte Vermieter- oder Wohnungsgeberbestätigung. Um dieses Dokument sollten Sie sich vor dem Behördengang kümmern. Der Vermieter ist zur Aushändigung der Wohnungsgeberbestätigung verpflichtet. Vor Ort erstellen Büroangestellte eine Registrierung für einen neuen Wohnort und unterschreiben diese. Gleichzeitig wird die Adresse auf dem Personalausweis geändert. Die Anmeldung an der neuen Adresse ist in vielen Gemeinden kostenpflichtig. Die Gebühren sind jedoch sehr moderat. Beachten Sie daher, dass Sie den Betrag vor Ort bar oder per EC-Karte begleichen müssen.
Es ist nicht erforderlich, sich bei der bisherigen Gemeinde an Ihrem alten Wohnsitz abzumelden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Gemeinden ein elektronisches Meldesystem verwenden, bei dem ein neuer Eintrag in der Gemeinde zur Abmeldung der alten Gemeinde führt. Eine Kontrollmeldung der Abmeldung kommt vom Vermieter, der nach dem Ende des Mietverhältnisses der Gemeinde eine Vermieterbescheinigung über den Auszug vorlegen muss. Für Zweitwohnungen gelten andere Regeln.
Neben der erneuten Registrierung bei der Gemeinde sind weitere Maßnahmen erforderlich. Dies umfasst beispielsweise die erneute Registrierung von Fahrzeugen bei der neuen Fahrzeugregistrierungsstelle.
Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Lieferanten so früh wie möglich über den Umzug informieren. Häufig ergibt sich aus einer Adressänderung eine automatische Vertragskündigung. Dies gilt insbesondere für mögliche Kündigungsfristen. Überprüfen Sie Ihre Verträge so früh wie möglich. Kann der Energieversorger oder Telefonanbieter seine bisherigen Leistungen am neuen Wohnort nicht erbringen, wird der Vertrag entsprechend gekündigt. Insbesondere bei Telefonisten sind hier viele Details und besondere Fristen zu beachten. Sie können auch die Möglichkeit nutzen, neue, günstigere Verträge abzuschließen.
Übermitteln Sie Ihre neue Adresse an:
– GEZ
– möglicherweise Pay-TV-Anbieter
– evtl. Streaming-Anbieter wie Amazon Prime, Netflix usw.,
– Gasversorger,
– Stromversorger,
– ggf. Wasserversorger (nur bei Häusern),
– Telefonanbieter/Handyanbieter,
– Internetanbieter.
Sehr wichtig ist ebenfalls, Ihre Adresse bei Finanzpartnern wie Banken und Versicherungen aktuell zu halten. Einige Partner werden sogar nachdrücklich aufgefordert, ihre neue Adresse schnell anzugeben – beispielsweise im Rahmen der Familien- oder Rentenversicherung. Sie sollten folgende Institutionen und Unternehmen berücksichtigen:
– alle Ihre Banken und Kreditpartner,
– ggf. Kreditkartenunternehmen,
– Paypal und andere Zahlungsdienstleister,
– Ihre gesetzlichen und privaten Rentenversicherungen,
– Träger von Betriebsrenten und Zusatzversorgungen,
– Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen,
Alle privat abgeschlossenen Versicherungen wie:
– Kfz-Versicherung (hier folgt ggf. eine Neuberechnung des Tarifs,
– Haftpflichtversicherung,
– Hausratversicherung (hier folgt es eine neue Berechnung des Tarifs, daher bereits vor dem Umzugstermin erledigen),
– Unfallversicherung,
– Berufsunfähigkeitsversicherung,
– Lebensversicherung.
Um weiterhin die aktuelle Tageszeitung sowie andere Zeitungen und Zeitschriften regelmäßig zu erhalten. Sie sollten sich mindestens einige Tage vor dem Umzugsdatum an den Verlag wenden, um den Kauf Ihres Presseprodukts an Ihre neue Adresse weiterzuleiten.
Oft gibt es mehr Adressaten als hier angegeben, denen Sie Ihre neue Adresse mitteilen müssen. Gehen Sie einfach nach dem Einzug Ihre Unterlagen durch.
Wir bitten zu beachten, dass wir von Einfach-Umzug Ihnen nur Tipps geben. Rechtliche oder sonstige Auskunft ist bei den zuständigen Stellen einzuholen.