Zeit ist während eines Umzugs besonders wertvoll. Fehlt sie, kann es kostspielig und nervenaufreibend werden. Um den Wohnsitzwechsel nicht ausschließlich an den Wochenenden zu bewältigen, und hohe Mieten für Transporter zu umgehen, wäre Sonderurlaub für Ihren geplanten Umzug ideal. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die bezahlte Freistellung für einen Tag möglich, doch einen grundsätzlichen Anspruch darauf haben Sie leider nicht.
Was sagt die Gesetzgebung zum Thema Sonderurlaub?
Der Gesetzgeber definiert den Begriff Sonderurlaub als Urlaub, der über den vertraglich geregelten Urlaubsanspruch hinausgeht. Laut § 616 BGB ist die kurzfristige Freistellung unter Lohnfortzahlung Arbeitnehmern zu gewähren, die unverschuldet und lediglich für kurze Dauer ihrer Arbeit nicht nachgehen können. Dazu zählen beispielsweise:
– Die eigene Hochzeit und die des eigenen Kindes
– Die Hochzeit sowie die Goldene Hochzeit der Eltern
– Die Geburt eines leiblichen Kindes
– Die Konfirmation oder Erstkommunion des eigenen Kindes
– Der Tod eines nahen Verwandten
– Persönliche Unglücksfälle wie Einbruch oder Brand
Alle Arbeitnehmer – Auszubildende, Angestellte auf Probe, in Teilzeit oder im öffentlichen Dienst sowie Beamte – profitieren von dieser Regelung. Ein unangemeldetes Fernbleiben von der Arbeit empfiehlt sich dennoch nicht. Stimmen Sie den freien Tag so früh wie möglich mit Ihrem Vorgesetzten ab. Womöglich zahlt sich Ihr faires Verhalten beim späteren Wunsch nach Freistellung für einen Umzug positiv aus.
Ein Blick in den Arbeits- oder Tarifvertrag lohnt sich
Eine gesetzlich verankerte Befreiung für die Veränderung des Wohnortes sieht der Paragraph im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht vor. Arbeitsverträge können eine entsprechende Regelung jedoch durchaus enthalten. So gewährt Ihr Arbeitgeber möglicherweise einen Urlaubstag für den Wohnungswechsel aus betrieblichen Gründen. Eine Verlegung des Firmensitzes oder eine Versetzung des Arbeitnehmers an einen anderen Standort sind Anlässe. Ebenfalls Glück haben Beschäftigte in Branchen mit einflussreichen Gewerkschaften. Der Tarifvertrag der IG Metall beinhaltet beispielsweise einen bezahlten Urlaubstag für private Umzüge. Zudem orientieren sich Firmen vielfach an in der Öffentlichkeit stehenden Großunternehmen und deren Vertragskonditionen. Beim Ringen um kompetente Arbeitskräfte ist die Bereitschaft groß, Sondervereinbarungen zu treffen. Ziehen Sie für Ihre Tätigkeit in eine andere Stadt oder reduzieren Sie deutlich die Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort, ist Ihr Arbeitgeber in der Regel offen für Zugeständnisse.
Ein Umzugstag dank Arbeitgeberkulanz und Verhandlungsgeschick
Sieht Ihr Arbeitsvertrag keinen entsprechenden Passus vor, um für den Umzug freizunehmen, setzen Sie auf Ihr Verhandlungsgeschick und die Kulanz Ihres Chefs. Ein frühes und offenes Gespräch über die Notwendigkeit der Freinahme sensibilisiert Ihren Vorgesetzten für Ihre Situation. Mit Sicherheit war er bereits in ähnlicher Lage. Bereiten Sie das persönliche Gespräch über den Sonderurlaub gut vor. Ein Ass im Ärmel ist die zuvor abgestimmte Übernahme der Aufgaben durch Ihre Kollegen. Bieten Sie außerdem einen Ausgleich für die Fehlzeit an. Der Abbau von angesammelten Überstunden oder die bereitwillige Erledigung einer Sonderaufgabe sind gewinnbringende Argumente. Ein charmanter Verweis auf Ihre Leistungen bringt Sie dem zusätzlichen Umzugstag ein Stück näher. Stellen Sie abschließend sicher, dass der gesamte Umzug in der veranschlagten Zeit realisiert wird. Damit dies gelingt, ist jegliche versierte Hilfe, die in Ihrem Budget liegt, ein Vorteil. Umzugsratgeber wie https://www.einfach-umzug.com stellen Ihnen hilfreiche Tipps zur Verfügung. Mit diesem Wissen und mehr Zeit meistern Sie den Umzug!