Das Einrichten einer Halteverbotszone ermöglicht Ihnen eine komfortable und stressfreie Durchführung Ihres Umzugs.
Der nachfolgende Text bietet Ihnen einen Überblick darüber, worauf es beim Beantragen einer Halteverbotszone zu achten gilt.
Eine Halteverbotszone stellt sicher, dass Ihnen bei Ihrem Umzug ausreichend Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen und alle Gegenstände ohne umständliche und anstrengende Fußwege transportiert werden können. Dabei ist es ratsam, eine solche Zone sowohl vor der alten als auch vor der neuen Wohnung einrichten zu lassen. Wenn Sie eine professionelle Firma mit dem Umzug beauftragt haben, gehört das Einrichten einer Halteverbotszone häufig zum gebotenen Leistungsumfang. Die für die Einrichtung anfallenden Kosten sind bereits im Preis enthalten. Sollte dies nicht der Fall sein, ist es ratsam, sich eigenständig um das Vorhaben zu kümmern. Um zu gewährleisten, dass der gesamte Umzug möglichst frei von Komplikationen verläuft, sollten sie darauf achten, eine Halteverbotszone sowohl vor der alten als auch vor der neuen Wohnung zu beantragen
Um eine Halteverbotszone einrichten lassen, müssen Sie sich an die für Ihren Bezirk oder Stadtteil zuständige Straßenverkehrsbehörde wenden. Um sicher zu stellen, dass der Antrag bearbeitet wird, sollte dies mindestens 14 Tage vor dem eigentlichen Umzug geschehen. Die Bearbeitungskosten variieren je nach Gemeinde zwischen 20 und 50 Euro. Die Kosten für das Aufstellen der Schilder können sich auf bis zu 130 Euro belaufen. Um anderen Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit zu geben auf die Situation reagieren zu können, sollten die Schilder mindestens 72 Stunden im Voraus aufgestellt werden.
Von dem eigenmächtigen Einrichten einer Halteverbotszone ohne offizielle Genehmigung ist ausdrücklich abzuraten. Ein solches Vorgehen wird vom Gesetzgeber als unzulässiger Eingriff in den Straßenverkehr gewertet und in der Regel mit einem Bußgeld geahndet. Sollten in einem solchen Fall Personen aufgrund der mit dem Umzug verbundenen Aktivitäten körperlich zu Schaden kommen, ist davon auszugehen, dass sie persönlich haftbar gemacht werden.
Eine offiziell beantragte Halteverbotszone ermächtigt Sie dazu, widerrechtlich parkende Fahrzeuge abschleppen zu lassen. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, bei unangenehmen Überraschungen flexibel reagieren zu können.
Eine Halteverbotszone kann für fast jede Art von Straße beantragt werden. Dabei wird eine Unterscheidung zwischen einer einfache Verbotszone und einer doppelseitigen Verbotszone getroffen. In der Regel ist das Beantragen einer einseitigen Halteverbotszone ausreichend. Sie beträgt in der Regel ca. 15 Meter und hat eine Gültigkeitsdauer von ein bis zwei Tagen.
Bei einer doppelseitigen Verbotszone werden beide Seiten der Straße abgesperrt. Sie wird in den meisten Fällen polizeilich angeordnet und fast ausschließlich bei sehr schmalen Straßen eingerichtet.
Wenn Sie einen Antrag für eine Halteverbotszone stellen, gilt es in formaler Hinsicht verschiedene Dinge zu beachten.
Folgende Dinge müssen in dem Antrag zwingend enthalten sein:
– Vor- und Nachname des Antragstellers
– Die Adresse der alten und neuen Wohnung
– Eine Telefonnummer. Um mobil erreichbar zu sein, macht es hier Sinn, Ihre Handynummer anzugeben.
– Die gewünschte Dauer des Halteverbots. Ein für die Durchführung eines Umzugs benötigtes Parkverbot kann in der Regel maximal bis zu zwei Tagen aufrecht erhalten werden.
– Das KFZ Zeichen und die Länge des für den Umzug eingesetzten Transporter
– Der benötigte Platz in Metern. In der Regel werden für einen Umzug 15 Meter benötigt.